Dass man bei einem Cookie-Banner den Ablehnen-Button nicht weglassen oder verstecken darf, ist schon länger bekannt. Spätestens seit Inkrafttreten der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 ist klar: Website-Besucher müssen mit Hilfe eines Cookie-Banners, der sich beim Seitenaufruf automatisch einblendet, die Möglichkeit haben, in die Verwendung von Cookies einzuwilligen oder diese abzulehnen.
Nicht alle Unternehmen haben das in die Tat umgesetzt. Und so gibt es immer mehr Abmahnverfahren und Bußgeldbescheide. Vor kurzem hat die französische Datenschutzbehörde CNIL ein Bußgeld in Höhe von 150 Millionen Euro gegen Google bzw. google.fr sowie ein Bußgeld über 60 Millionen Euro gegen Facebook verhängt, weil die Website-Nutzer hier mehrere Klicks benötigen, bis sie die Cookies ablehnen können.