Die Bedingungen, die für unsere Leistungen und Verträge gelten. Anwendbar für Geschäftskunden gemäß § 14 BGB.
Wenn die codafish GmbH einen Auftrag nicht zu einem vertraglich vereinbarten festen Termin erfüllen kann, wird die codafish GmbH dies dem Auftraggeber umgehend mitteilen, die vorhersehbare Dauer der Verzögerung angeben und die Gründe nennen, welche die Terminüberschreitung verursachen. Dies gilt insbesondere, wenn der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.
Die Vertragspartner werden sich bei Verzögerungen um eine einvernehmliche Neufestsetzung des Fertigstellungstermins bemühen.
Garantien bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Bestätigung durch die Geschäftsführung der codafish GmbH. Dem Auftraggeber wird mangels abweichender Vereinbarung im IT-Vertrag die Software in der bei Auslieferung aktuellen Fassung geliefert. Die Lieferung erfolgt nach Wahl der codafish GmbH entweder dadurch, dass die codafish GmbH dem Auftraggeber die vertragsgegenständliche Software auf einer DVD oder anderen Datenträgern versendet (körperlicher Versand) oder dadurch, dass die codafish GmbH sie zum Download bereitstellt (Electronic Delivery).
Für die Einhaltung von Lieferterminen und den Gefahrübergang ist bei körperlichem Versand der Zeitpunkt maßgeblich, in dem die codafish GmbH die Datenträger dem Transporteur übergibt, bei Electronic Delivery der Zeitpunkt, in dem die vertragsgegenständliche Software zum Download abrufbar ist und dies dem Auftraggeber mitgeteilt wird.
Der Auftraggeber erhält an der Software und sonstiger Drittsoftware nur die Rechte, die zu ihrer Nutzung notwendig sind. Der Auftraggeber darf die vertragsgegenständliche Software nur in dem Umfang nutzen, der vertraglich festgelegt ist.
Alle darüber hinausgehenden Rechte, insbesondere das Recht zur Verbreitung einschließlich der Vermietung, zur Übersetzung, Bearbeitung, Vervielfältigung, zum Arrangement und zur öffentlichen Zugänglichmachung der vertragsgegenständlichen Software, verbleiben ausschließlich bei der codafish GmbH bzw. dem jeweiligen Drittanbieter. Weitere Einzelheiten bestimmen sich nach dem IT-Vertrag.
Der Auftraggeber muss insbesondere für alle Personen, die die vertragsgegenständliche Software (direkt und/oder indirekt) nutzen, über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen. Geschäftspartnern des Auftraggebers ist die Nutzung ausschließlich durch Bildschirmzugriff auf die vertragsgegenständliche Software und nur in Verbindung mit der Nutzung durch den Auftraggeber gestattet.
Bei der testweisen Überlassung beschränken sich die Nutzungsbefugnisse des Auftraggebers auf solche Handlungen, die der Feststellung des Zustands der vertragsgegenständlichen Software und der Eignung für den Betrieb des Auftraggebers dienen.
Der Auftraggeber ist für jegliche Störungen im Ablauf, in der Sicherheit oder in der Performance der vertragsgegenständlichen Software und anderer Programme, sowie in der Kommunikation der vertragsgegenständlichen Software und anderer Programme (übergreifend „Störungen"), die durch seine Modifikationen oder Add-Ons zur vertragsgegenständlichen Software verursacht werden, selbst verantwortlich.
Die codafish GmbH weist den Auftraggeber ausdrücklich darauf hin, dass Add-Ons sowie auch geringfügige Modifikationen an der vertragsgegenständlichen Software zu nicht vorhersehbaren und erheblichen Störungen, insbesondere bei der Nutzung der Software, führen können. Derartige Störungen entstehen später auch dadurch, dass ein Add-On oder eine Modifikation mit späteren Fassungen der vertragsgegenständlichen Software nicht kompatibel sind.
Die codafish GmbH ist berechtigt, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software (grundsätzlich einmal im Kalenderjahr) durch eine Vermessung zu überprüfen. Vermessungen finden regelmäßig in der Form von Selbstauskünften unter Einsatz der von der codafish GmbH oder den Drittanbietern zur Verfügung gestellten Vermessungstools statt.
Die codafish GmbH kann auch Remote-Vermessungen durchführen, sofern die Auskunft verweigert wird oder soweit sie keine aussagefähigen Ergebnisse lieferte und objektive Anhaltspunkte für eine Rechtsverletzung durch den Auftraggeber bestehen.
Der Auftraggeber kooperiert bei der Durchführung solcher Vermessungen in angemessener Weise mit der codafish GmbH, insbesondere indem er der codafish GmbH bei Remote-Vermessungen und bei Vermessungen vor Ort im erforderlichen Umfang Einblick und Zugang in seine Systeme gewährt. Vermessungen vor Ort kündigt die codafish GmbH mit angemessener Frist an.
Den Vertraulichkeitsinteressen des Auftraggebers sowie dem Schutz seines Geschäftsbetriebs vor Beeinträchtigung wird in angemessener Weise Rechnung getragen und berücksichtigt. Die zumutbaren Kosten der Vermessung durch codafish GmbH werden vom Auftraggeber getragen, wenn die Vermessungsergebnisse eine nicht vertragsgemäße Nutzung aufzeigen.
Die codafish GmbH kann die vertraglich vorgesehene Vergütung jeweils mit einer Ankündigungsfrist von zwei Monaten mit Wirkung zum 01.01. eines Kalenderjahres durch Anpassungserklärung zumindest in Textform gegenüber dem Auftraggeber nach ihrem Ermessen unter Einhaltung der folgenden Grundsätze ändern:
Die Vergütung darf sich höchstens in dem Umfang ändern, in dem sich der im nachfolgenden Absatz genannte Index geändert hat („Änderungsrahmen"). Handelt es sich um die erste Vergütungsanpassung, ist für den Änderungsrahmen die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt des Vertragsschlusses veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand maßgeblich. Hat bereits früher eine Vergütungsanpassung stattgefunden, wird der Änderungsrahmen definiert durch die Indexentwicklung zwischen dem im Zeitpunkt der vorangehenden Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand und dem im Zeitpunkt der neuen Anpassungserklärung zuletzt veröffentlichten Indexstand.
Für die Ermittlung des Änderungsrahmens ist der Index der durchschnittlichen Bruttojahresverdienste der vollzeitbeschäftigten Arbeitnehmer in Deutschland für den Wirtschaftszweig „Erbringung von Dienstleistungen der Informationstechnologie" zugrunde zu legen. Sollte dieser Index nicht mehr veröffentlicht werden, ist für die Ermittlung des Änderungsrahmens derjenige vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Index maßgeblich, der die Entwicklung der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im vorgenannten Wirtschaftszweig am ehesten abbildet.
Nach Beendigung der Nutzungsberechtigung (z. B. durch Rücktritt, Ablauf der vereinbarten Vertragsdauer oder Kündigung) ist der Auftraggeber verpflichtet, die Nutzung der vertragsgegenständlichen Software und der vertraulichen Informationen unverzüglich einzustellen.
Innerhalb eines Monats nach Ende der Nutzungsberechtigung vernichtet der Auftraggeber alle Kopien der vertragsgegenständlichen Software in jeglicher Form unwiederbringlich oder übergibt – auf Verlangen der codafish GmbH – alle Kopien der vertragsgegenständlichen Software an die codafish GmbH, es sei denn, deren Aufbewahrung über eine längere Frist ist gesetzlich vorgeschrieben; in diesem Fall erfolgt die Rückgabe oder Vernichtung am Ende dieser Frist.
Der Auftraggeber hat der codafish GmbH in schriftlicher Form zu versichern, dass er die vorgenannten Verpflichtungen eingehalten hat.
Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer auf gesonderte Aufforderung binnen 5 (fünf) Werktagen die zur Erfüllung des jeweiligen Vertrages notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen, bzw. erforderliche Mitwirkungshandlungen erbringen und/oder erforderliche Zuarbeiten leisten, damit codafish die vereinbarten Leistungen erbringen kann. Verzögert sich die vom Auftraggeber zu erbringende Bereitstellung oder Erbringung von Leistungen, übernimmt codafish keine Haftung dafür, wenn sich hierdurch die Fertigstellung des Projekts zeitlich verschiebt.
Haben codafish und der Auftraggeber einen Werkvertrag geschlossen, hat der Auftraggeber an der erforderlichen Abnahme binnen 5 (fünf) Werktagen nach Erklärung der Abnahmebereitschaft mitzuwirken.
Sofern die Datensicherung nicht gemäß ausdrücklicher Vereinbarung im IT-Vertrag von der codafish GmbH durchzuführen ist, gilt hierzu Folgendes: Der Auftraggeber sorgt für eine geeignete Sicherung seiner Daten, Materialien und Software.
Werden dem Auftraggeber anstehende Arbeiten (einschließlich Störungs- und Mängelbeseitigung) oder sonstige Leistungen von der codafish GmbH angekündigt, wird er jeweils prüfen, ob eine aktuelle Datensicherung gegeben ist, andernfalls eine solche durchführen, bevor die codafish GmbH ihre Tätigkeiten aufnimmt. Auch die Überprüfung der Datensicherung, insbesondere ob sie erfolgreich und vollständig durchgeführt wurde, ist Sache des Auftraggebers.
Der Auftraggeber trifft angemessene Vorkehrungen auch für den Fall, dass die vertragsgegenständlichen Produkte ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Überprüfung der Ergebnisse). Der Auftraggeber wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass er das Risiko eines Datenverlusts trägt, wenn die Daten nicht gemäß dem aktuell anerkannten Stand der Technik gesichert werden, z. B. im Wege eines Back-Ups auf einem weiteren gesonderten Server.
Mangels eines ausdrücklichen schriftlichen Hinweises im Einzelfall können alle von der codafish GmbH im Rahmen der Leistungserbringung eingesetzten Personen davon ausgehen, dass alle Daten, mit denen sie in Berührung kommen können, vom Auftraggeber gesichert worden sind. Im Falle des Verlustes von Daten oder Software während der Gewährleistungszeit wird die codafish GmbH den Auftraggeber bei der Wiedereingabe der gesicherten Daten unterstützen. Die hierbei für die codafish GmbH anfallenden Kosten werden dem Auftraggeber gesondert berechnet.
Die codafish GmbH und der Auftraggeber werden alle vertraulichen Informationen streng vertraulich behandeln, insbesondere:
Die codafish GmbH und der Auftraggeber sind nicht zur Geheimhaltung von vertraulichen Informationen verpflichtet, welche:
Erfahren Sie, wie Unternehmen aus verschiedenen Branchen unsere Lösungen in die Praxis umsetzen – vom Juwelier, der sein Geschäft ins Internet verlagert, bis hin zu einer Immobiliengruppe, die unter Zeitdruck einen Relaunch durchführt. Jedes Projekt begann mit einer anderen Herausforderung: verstreute Daten, manuelle Prozesse, eine Website, die nicht mehr mithalten konnte. Was sie gemeinsam haben, ist das Ergebnis: Systeme, die endlich zusammenarbeiten, Teams, die weniger Zeit mit Behelfslösungen verbringen, und eine Grundlage, die auch lange nach dem Go-Live weiter skaliert.
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