Zeiterfassungspflicht im Detail
Werbung Vieles hat sich in den letzten Jahren in der Arbeitswelt verändert. Computer und Software erleichtern uns die Arbeit, Maschinen und Roboter übernehmen körperlich anstrengende Aufgaben. Und zuletzt erwies es sich, dass man auch von zu Hause aus seine volle Leistung erbringen kann. Trotz aller Änderungen bleibt das Erfassen der Arbeitszeit nach wie vor ein wichtiger Bestandteil unserer Arbeit und das, um in erster Linie die Gesundheit der Arbeitnehmenden zu schützen.
In der heutigen Zeit verschwimmen Arbeit und Freizeit immer mehr – eine klare Eingrenzung der Arbeitszeit ist daher besonders wichtig. Unter anderem ist darum, die Erfassung der Arbeitszeit ist mit dem Urteil vom Bundesarbeitsgericht (BAG) nun zur unerlässlichen Pflicht geworden. Am 3. Dezember 2022 hat das BAG seine Entscheidungsgründe zu seinem Beschluss zur verpflichtenden Arbeitszeiterfassung vom 13.9.2022 (1 ABR 22/21) veröffentlicht. Die Pflicht besteht ab sofort für alle Arbeitgeber. Unabhängig von der Unternehmensform und -Größe.
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